Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie: Für den Kauf von Online-Tickets gelten zusätzlich folgende erweiterte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

  

1. ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
 
Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Weis(s)er Stadtvogel München, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird.
 


2. ZAHLUNG

Die Bezahlung der Leistung erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung per Rechnung oder in bar ohne jeden Abzug. Falls nichts anderes vereinbart ist, gilt bei Beträgen bis zu 200,- € Barzahlung als vereinbart. Wünscht der Kunde dennoch auf Rechnung zu zahlen, wird eine Gebühr in Höhe von 10,- € fällig, die in Rechnung gestellt wird.    

 

3. VERAUSLAGUNGSPAUSCHALE VON 10% 

Wünscht der Kunde die Bezahlung zuvor nicht schriftlich vereinbarter Leistungen wie z.B. das Auslegen von Eintrittskarten oder die Bezahlung einer zweiten Getränkerechnung durch uns, wird eine Verauslagungspauschale von 10% des verauslagten Betrags fällig.   


4. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. 
 
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
 


5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN (STORNO)

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt unter 24 Stunden (1 Tag) vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen des Kunden 100 % des Veranstaltungspreises.
 


7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH WEIS(S)ER STADTVOGEL MÜNCHEN

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

- wenn die Mindestanzahl an Teilnehmern bis 18:00 Uhr des Vortages nicht erreicht wird
- bei Einwirkung höherer Gewalt
- bei plötzlicher Krankheit oder Nicht Erscheinen eines Stadtführers
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

- wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

  

8. HAFTUNG

Weis(s)er Stadtvogel München haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
 
Weis(s)er Stadtvogel München haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten usw.) und andere die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Außerdem wird keine Haftung bei Unfällen und Schäden übernommen.  
 


9. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich Weis(s)er Stadtvogel München mitzuteilen. 

 

10. DATENSCHUTZ

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben. 

 

11. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
 


12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München.
 


Weis(s)er Stadtvogel GmbH  
Unterer Anger 14 
80331 München